- Inhaber*innen einer durch die Landeshauptstadt Düsseldorf ausgestellte, gültige Ehrenamtskarte.
Das Ehrenamt muss im Zusammenhang mit der Belehrung nach § 43 IfSG stehen. - Schülerpraktikanten von Düsseldorfer Schulen
Mehr Informationen zum Lebensmittelbereich hier.
(Bitte bringen Sie ein von Ihrer Schule ausgestelltes, personenbezogenes Bestätigungsschreiben zur Belehrung mit.) - Mitarbeitende / Klienten des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR)
(Bitte bringen Sie ein vom LVR erstelltes, personenbezogenes Bestätigungsschreiben zur Belehrung mit.) - (Bald) Mitarbeitende der Landeshauptstadt Düsseldorf
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(Bitte bringen Sie einen Nachweis mit, dass Sie bei der Landeshauptstadt Düsseldorf beschäftigt sind oder sein werden.) - Beschäftigt bei der Werkstatt für angepasste Arbeit (WfaA) in Düsseldorf
(Bitte bringen Sie ein von der WfaA erstelltes, personenbezogenes Bestätigungsschreiben zur Belehrung mit.) - Inhaber eines gültigen Düssel-Passes
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(Bitte bringen Sie Ihren gültigen Düssel-Pass zur Belehrung mit.)
Bitte bringen Sie den Nachweis der Gebührenbefreiung zu dem gewählten Belehrungstermin in das Gesundheitsamt mit. Andernfalls sind Sie zur Zahlung der Gebühr in Höhe von 30,00 € verpflichtet.